Rechtliche FAQ
Q: Inwiefern betrifft die Einführung von gTLDs meine Klienten?
A: Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat vor Kurzem die Vergabe neue generischer Top Level Domains (neue gTLDs) beschlossen. Inhaber von Marken- und anderen Rechten können damit ihre Marken und Warenkennzeichen als gTLDs registrieren.
Q: Welche Rolle spiele ich als Justiziar oder Patent- bzw. Markenrechtsanwalt?
A: Das Hauptziel juristischer Vertreter ist es, den Prozess zur Einführung und den Betrieb einer Top Level Domain verlässlich zu managen und dabei die unterschiedlichen Aspekte wirtschaftlicher und betrieblicher Faktoren zu berücksichtigen.
Q: Welche Rolle übernimmt Registry.net?
A: Registry.net arbeitet direkt mit Ihnen, Ihren Klienten und allen IT-Verantwortlichen zusammen, die in den gTLD-Bewerbungsprozess einbezogen sind. Als Teil des Teams kümmert sich Registry.net um das technische Backend der Registrierungsprozesse und verbindet technische, operative Abläufe mit denen der Domain Registrierung.
Q: Welche Services bietet Registry.net an?
A: Als akkreditierter Registrar bietet Registry.net umfassende Services einschließlich:
• Support für Registrare
• Beziehungsmanagement zu Registraren
• Operativer Support
• Support für Domain-Inhaber
• Registry Services Websites
Registry.net arbeitet direkt mit Ihren Klienten zusammen, um herauszufinden, welche Services benötigt werden, um den Bewerbungsprozess erfolgreich anzuschließen.
Q: Welche Vorteile bietet Registry.net meinen Klienten?
A: Registry.net ist ein Tochterunternehmen von InterNetWire, einem seit vielen Jahren erfolgreich agierenden Unternehmen für Domain-Management und Domain-Registrierungen, das gewohnt ist, langwierige oder komplizierte Registrierungsprozesse zu managen. Registry.net hat sich einen herausragenden Ruf erarbeitet und verfügt über starke und verlässliche Partner in der Domain-Management-Branche. Aufgrund unserer guten Position, haben wir das Wissen erworben, um Registrierungsprozesse zu steuern und mögliche Probleme zu erkennen, bevor diese kritisch werden.
Q: Ist die Bewerbung für eine neue gTLD dasselbe wie der Kauf einer Domain?
A: Nein. Weltweit können Organisationen und Personen Second-Level- und in manchen Fällen Third-Level Domains registrieren. Hierfür müssen sie sich an einen akkreditierten Registrar wie Registry.net wenden, die Registrierungsbedingungen erfüllen und die Registrierungs- und Verlängerungsgebühren bezahlen. Die Bewerbung für eine neue gTLD ist ein sehr viel komplexerer Prozess. Bewerber für neue gTLDs müssen operative und technische Anforderungen erfüllen, damit die Sicherheit und Stabilität des Internet gewahrt bleibt.
Q: Ist der anstehende Bewerbungsprozess derselbe wie in den vorangegangenen Bewerbungsrunden?
A: Der Bewerbungsprozess ist nicht derselbe. Die Empfehlungen der GNSO sollen ein bewährtes Verfahren bieten, um die Öffnung der gTLD Bewerbungsrunde und die weiteren Schritte zu leiten. Obwohl diese neue Umsetzung einige Ähnlichkeit mit früheren Runden aufweist, sind diese nicht identisch.
Q: Wie werden die Markenrechte im Bewerbungsprozess geschützt?
A: In erster Linie gibt ein spezielles Verfahren Rechteinhabern die Möglichkeit, zu widersprechen, wenn eine vorgeschlagene gTLD ihre Recht verletzt. Wenn dieser Widerspruch erfolgreich ist, wird die Bewerbung nicht weiter betrieben.
Zum zweiten müssen Bewerber um neue gTLDs in ihren Bewerbungsunterlagen die Maßnahmen darlegen, die sie für den Markenschutz bei Second-Level-Domains umsetzen werden. Diese müssen den im Applicant Guidebook enthaltenen Mindeststandards entsprechen.
Drittens müssen alle neuen gTLD Betreiber sicherstellen, dass Second-Level-Domain-Registrierungen der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) von ICANN unterliegen, einem Verfahren, das seit vielen Jahren die Rechte wirksam schützt.
Zu guter letzt hat ICANN eng mit Markenrechtsvertretern zusammen gearbeitet, um zusätzliche Lösungen für mögliche Probleme von Markenrechtsinhabern bei der Umsetzung neuer gTLDs zu finden. Diese zusätzlichen Lösungen umfassen derzeit ein Trademark Clearinghouse, die Uniform Rapid Suspension (URS) und eine Trademark Post Delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP).
Das Trademark Clearinghouse wird zentral Informationen über Markenrechte sammeln und bestätigen. Diese Daten werden genutzt, um den Schutz von Namen bei mehreren Registries zu gewährleisten. Die URS ergänzt das UDRP Verfahren und bietet einen schnelleren, kostengünstigeren Weg, um eindeutige Markenrechtsverstöße zu ahnden. In der PDDRP werden Rechteinhabern eine Beschwerde einbringen können, wenn sie glauben, dass eine Registry Rechtsverstöße aktiv unterstützt.
Q: Gibt es eine Sunrise Phase, in der sich meine Klienten mit Warenkennzeichen bewerben können?
A: Nein. Alle Unternehmen müssen sich in der Zeit zwischen 12. Januar und 12. April 2012 bewerben.
Q: Wer wird für die Streitschlichtungen zuständig sein?
A: Die International Chamber of Commerce (ICC) wird Streitfälle schlichten, die aufgrund des begrenzten öffentlichen Interesses und aufgrund von Einsprüchen der betroffenen Community eingereicht wurden. Die ICC ist eine weltweit anerkannte Schlichtungsstelle mit Sitz in Paris.
Das Arbitration and Mediation Center der World Intellectual Property Organization hat sich grundsätzlich bereit erklärt, rechtlich begründete Einsprüche zu bearbeiten. Das WIPO Arbitration and Mediation Center mit Sitz in Genf wurde 1994 gegründet, um alternative Streitschlichtungen (Alternative Dispute Resolution (ADR)) für internationale Auseinandersetzungen privater Akteure aufzulösen.
Und das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) hat sich grundsätzlich bereit erklärt, Einsprüche aufgrund möglicher Verwechslungsgefahr (String Confusion) zu behandeln. Das ICDR hat seinen Sitz in New York und viele Kooperationsabkommen mit Schlichtungsinstitutionen auf der ganzen Welt, die die Verwaltung der internationalen Fälle erleichtern.
Q: Wie kann ich Einspruch gegen eine Bewerbung einlegen?
A: Nachdem die Liste aller TLD-Bewerbungen auf der Website von ICANN veröffentlicht wurde, läuft eine Frist, in der Dritte über einen zuvor definierten Streitschlichtungsprozess (Dispute Resolution Procedures (DRP)) Einspruch einlegen können. Einige Details dieses Verfahrens werden noch diskutiert. Alle Einsprüche werden durch Schlichter, so genannte Dispute Resolution Service Providers, behandelt. Dies sind spezialisierte Organisationen, die nicht zu ICANN gehören. Derzeit können aus folgenden Gründen Einsprüche eingelegt werden:
• Verwechlungsgefahr (String Confusion Objection)
• Rechtsverletzung (Legal Rights Objection)
• Verstoß gegen Moral und öffentliche Ordnung (Morality and Public Order)
• Widerstand der betroffenen Community (Community Objections)
Q: Wo finde ich den aktuellen Entwurf des ICANN Applicant Guidebook?
A: Das ICANN Applicant Guidebook finden Sie hier.