Der Bewerbungsprozess

ICANN wird vom 12. Januar bis zum 12. April 2012 Bewerbungen für neue gTLDs entgegennehmen. Jede TLD gilt als eigenständige Bewerbung. Die Prüfung der Bewerbung dauert je nach Verlauf zwischen 9 und 20 Monaten. 

Der Bewerbungsprozess besteht aus vier Schritten:

•    Einreichungsphase (Application Submission Period)
•    Prüfung der Vollständigkeit (Administrative Completeness Check)
•    Erste Bewertung (Initial Evaluation)
•    Übergang zur Delegation (Transition to Delegation)

Wesentliche Merkmale des Bewerbungsprozesses sind im folgenden aufgeführt:

• Evaluation: Ein Bewerber muss nicht nur Informationen über die vorgeschlagene gTLD einreichen, sondern auch über seine Fähigkeit, eine Domain-Registry betreiben zu können. Obwohl nicht alle benötigen Informationen veröffentlicht werden, zählen dazu finanzielle Angaben über das gegenwärtige und voraussichtliche Betriebsergebnis des Bewerbers sowie detaillierte technische Informationen darüber, wie die gTLD betrieben wird. Der Bewerber muss auch Prozesse umsetzen, die verhindern, dass jede unter der gTLD registrierte Second-Level-Domain (“.Brand” bei “Brand.com”) keine Rechte Dritter verletzt. Unter anderem muss der Bewerber sich an der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (“UDRP”)  und einem Trademark Clearinghouse, das Namen überprüft, teilnehmen.

• Internationale Zeichen: Ein Bewerber kann gTLDs vorschlagen, die chinesische, arabische und andere nicht-lateinische Zeichen enthalten.

• Kosten: ICANN hat eine Bewerbungsgebühr von 185.000 US-Dollar zuzüglich jährlich fälliger Erneuerungsgebühren festgelegt. Wenn mehrere Bewerber die gleiche gTLD betreiben wollen, kann ICANN die gTLD an den Höchstbietenden versteigern. Man sollte daran denken, dass die ICANN-Gebühren weder die Kosten, die für den Aufbau oder den Betrieb anfallen, noch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten um eine gTLD beinhalten. 

• Prüfung von Markenrechten: Der Bewerbungsprozess von ICANN enthält keine Prüfung, ob eine vorgeschlagene gTLD die Rechte Dritter, z.B. Markenrechte, verletzt. ICANN geht davon aus, dass Rechteinhaber oder andere Parteien mit hinreichendem Interesse über den formellen Streitschlichtungsprozess widersprechen.

• Streitschlichtung (Dispute Resolution): Sobald ICANN die vorgeschlagenen gTLDs zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht, können andere Unternehmen, die sich nicht beworben haben, die von einem Streitschlichter festgesetzte Gebühr bezahlen. Von der Art ihres Einspruchs hängt ab, welcher Schlichter zuständig ist.

  • Einsprüche wegen Verwechslungsgefahr: Widersprüche aufgrund der vermeintlichen Verwechselbarkeit einer neuen TLD mit bestehenden TLDs oder einer anderen gTLD-Bewerbung werden vom International Centre for Dispute Resolution bearbeitet.
  • Rechtlich begründete Einsprüche: Wenn eine gTLD die Markenrechte eines Dritten verletzt, wird dieser Einspruch vom Arbitration and Mediation Center der World Intellectual Property Organization angehört.
  • Einsprüche aus öffentlichem Interesse: Einsprüche, die erfolgen, weil eine neue gTLD die  “allgemein akzeptierten Normen für Moral und öffentliche Ordnung” verletzt, werden vom International Center of Expertise der International Chamber of Commerce bearbeitet.
  • Einsprüche der betroffenen Community: Einsprüche, die erfolgen, weil ein “signifikanter Anteil” der entsprechenden Community die gTLD ablehnt, werden vom International Center of Expertise der International Chamber of Commerce behandelt.